Plus

Stuhl weggezogen: Gericht lässt Schüler nach Streich laufen

Hannover (dpa) - Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor dem Amtsgericht Hannover. Dort ist ein 17-Jähriger jedoch ohne ein Schmerzensgeld davongekommen. Das Gericht wies die Klage des Opfers ab, weil Kinder für Neckereien untereinander im Klassenzimmer in der Regel nicht haften müssen. Der heute 17-Jährige hatte in der neunten Klasse seinem Sitznachbarn den Stuhl weggezogen. Dieser erlitt Prellungen sowie Blutergüsse. Weil das Opfer unter der Bluterkrankheit leidet, wurde der Junge anschließend drei Tage im Krankenhaus beobachtet. Monatelang litt er unter Schmerzen.

28.07.2015 UPDATE: 28.07.2015 15:46 Uhr 20 Sekunden

Hannover (dpa) - Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor dem Amtsgericht Hannover. Dort ist ein 17-Jähriger jedoch ohne ein Schmerzensgeld davongekommen. Das Gericht wies die Klage des Opfers ab, weil Kinder für Neckereien untereinander im Klassenzimmer in der Regel nicht haften müssen. Der heute 17-Jährige hatte in der neunten Klasse seinem Sitznachbarn den Stuhl

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+