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Richter in Neubrandenburger NS-Verfahren für befangen erklärt

Neubrandenburg (dpa) - Das Landgericht Neubrandenburg hat die drei Richter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden, erklärte ein Gerichtssprecher. Eine Begründung nannte der Sprecher zunächst nicht. Die Befangenheitsanträge hatten Ankläger und Nebenkläger gestellt. Der Prozess gegen den 96 Jahre alten Angeklagten wurde Ende 2016 ausgesetzt. Ihm wird Beihilfe zum Mord in mindestens 3681 Fällen vorgeworfen.

24.06.2017 UPDATE: 24.06.2017 12:16 Uhr 18 Sekunden

Neubrandenburg (dpa) - Das Landgericht Neubrandenburg hat die drei Richter der Schwurgerichtskammer, die mit dem Verfahren gegen einen früheren SS-Sanitäter aus dem Konzentrationslager Auschwitz befasst sind, für befangen erklärt. Es seien andere Richter für die Kammer benannt worden, erklärte ein Gerichtssprecher. Eine Begründung nannte der Sprecher zunächst nicht. Die Befangenheitsanträge

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