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Neue "Düsseldorfer Tabelle": Unterhaltspflichtige müssen mehr zahlen

Düsseldorf (dpa) - Vom 1. August an gilt eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Sie regelt bundesweit die Zahlungen von getrennt lebenden Vätern oder Müttern für ihre Kinder. Unterhaltspflichtige müssen dann mehr Geld zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird heute die Änderungen vorstellen. Im Laufe des Tages werden sie dann online gestellt. Nach Angaben des Gerichts steigt beispielsweise der Mindestunterhalt eines Kindes bis Ende des sechsten Lebensjahres von bisher 317 auf 328 Euro im Monat.

28.07.2015 UPDATE: 28.07.2015 03:31 Uhr 16 Sekunden

Düsseldorf (dpa) - Vom 1. August an gilt eine neue "Düsseldorfer Tabelle". Sie regelt bundesweit die Zahlungen von getrennt lebenden Vätern oder Müttern für ihre Kinder. Unterhaltspflichtige müssen dann mehr Geld zahlen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird heute die Änderungen vorstellen. Im Laufe des Tages werden sie dann online gestellt. Nach Angaben des Gerichts steigt beispielsweise der

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