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Kein Strafverfahren zu angeblichen Sexhandlungen in Kaserne

Hechingen (dpa) - Die Affäre um angebliche sexuell-sadistische Praktiken in der Ausbildungskaserne der Bundeswehr im baden-württembergischen Pfullendorf hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Prüfung der erhobenen Vorwürfen habe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Ein zweites Verfahren, bei dem es um quälerische Aufnahmerituale geht, wird der Anklagebehörde zufolge von der Staatsanwaltschaft jedoch weitergeführt.

24.05.2017 UPDATE: 24.05.2017 15:16 Uhr 14 Sekunden

Hechingen (dpa) - Die Affäre um angebliche sexuell-sadistische Praktiken in der Ausbildungskaserne der Bundeswehr im baden-württembergischen Pfullendorf hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Prüfung der erhobenen Vorwürfen habe keinen Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Ein zweites Verfahren, bei dem es um quälerische

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