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Gericht: Verkauf von Mandat im Bonner Stadtrat war sittenwidrig

Bonn (dpa) - Der Verkauf eines Abgeordnetenmandates ist sittenwidrig - das hat das Bonner Landgericht im Streit zwischen zwei Mitgliedern der rechtsextremistischen Splitterpartei Pro NRW entschieden. Ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl 2014 hatte ein 55-jähriger Abgeordneter von Pro NRW seinen Platz im Stadtrat an einen 22-jährigen Parteifreund abgetreten. Dafür vereinbarten die beiden schriftlich, dass der Jüngere dem Älteren die monatlichen Diäten von 560 Euro bis zum Ende der Wahlperiode 2020 überweisen werde. Als die Zahlungen ausblieben, wollte der 55-Jährige sie einklagen.

11.08.2016 UPDATE: 11.08.2016 19:06 Uhr 18 Sekunden

Bonn (dpa) - Der Verkauf eines Abgeordnetenmandates ist sittenwidrig - das hat das Bonner Landgericht im Streit zwischen zwei Mitgliedern der rechtsextremistischen Splitterpartei Pro NRW entschieden. Ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl 2014 hatte ein 55-jähriger Abgeordneter von Pro NRW seinen Platz im Stadtrat an einen 22-jährigen Parteifreund abgetreten. Dafür vereinbarten die beiden

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