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EuGH muss entscheiden: Fahrschulen umsatzsteuerfrei?

München (dpa) - Der Bund hat den mehr als 10 000 Fahrschulen in Deutschland möglicherweise zu Unrecht jahrelang Umsatzsteuer abgeknöpft. Wegen unklarer Rechtslage hat der Bundesfinanzhof in München diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Denn nach EU-Richtlinien müssen Bildungseinrichtungen ebenso wie Privatlehrer keine Umsatzsteuer zahlen. Die deutschen Finanzämter aber verlangen von Fahrschulen die Umsatzsteuer. Der EuGH soll klären, ob eine Fahrschule zu den umsatzsteuerbefreiten Bildungseinrichtungen zählt.

26.07.2017 UPDATE: 26.07.2017 16:46 Uhr 15 Sekunden

München (dpa) - Der Bund hat den mehr als 10 000 Fahrschulen in Deutschland möglicherweise zu Unrecht jahrelang Umsatzsteuer abgeknöpft. Wegen unklarer Rechtslage hat der Bundesfinanzhof in München diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Denn nach EU-Richtlinien müssen Bildungseinrichtungen ebenso wie Privatlehrer keine Umsatzsteuer zahlen. Die deutschen Finanzämter aber verlangen

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