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EuGH kippt Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente

Luxemburg (dpa) - Ein rezeptpflichtiges Arzneimittel kostet in Deutschland laut Gesetz überall gleich viel. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Preisbindung gegen EU-Recht verstößt. Die Regelung sei eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Preisbindung soll unter anderem dazu führen, dass Patienten "in ihrer besonderen Bedarfssituation" nicht auch noch Preise vergleichen müssen. Außerdem soll sie verhindern, dass Medikamente zu teuer und Kassenbeiträge unbezahlbar werden.

19.10.2016 UPDATE: 19.10.2016 10:31 Uhr 16 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Ein rezeptpflichtiges Arzneimittel kostet in Deutschland laut Gesetz überall gleich viel. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass diese Preisbindung gegen EU-Recht verstößt. Die Regelung sei eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs. Die Preisbindung soll unter anderem dazu führen, dass Patienten "in ihrer besonderen Bedarfssituation"

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