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EuGH: Alleinerziehende von Kindern mit EU-Pass dürfen bleiben

Luxemburg (dpa) - Alleinerziehende Eltern ohne EU-Pass können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen beanspruchen, wenn ihre minderjährigen Kinder EU-Bürger sind. Der EuGH begründete dies mit dem Schutz der Rechte der Kinder als EU-Bürger: Würde der Erziehungsberechtigte ausgewiesen, müssten auch sie womöglich die EU verlassen. Selbst wenn der ehemalige Partner die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitze und bereit wäre, die Erziehung des Kindes zu übernehmen, dürfe das Aufenthaltsrecht nicht allein aus diesem Grunde verwehrt werden.

10.05.2017 UPDATE: 10.05.2017 14:06 Uhr 19 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Alleinerziehende Eltern ohne EU-Pass können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen beanspruchen, wenn ihre minderjährigen Kinder EU-Bürger sind. Der EuGH begründete dies mit dem Schutz der Rechte der Kinder als EU-Bürger: Würde der Erziehungsberechtigte ausgewiesen, müssten auch sie womöglich die EU verlassen. Selbst wenn der

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