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Bundesgerichtshof erleichtert hohe Anzahlung für Pauschalreisen

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Reiseveranstaltern erleichtert, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Die Unternehmen dürfen eine Forderung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen, entschieden die Karlsruher Richter. Die Vorinstanz hatte dies anders gesehen. Der Senat entschied damit bereits zum zweiten Mal in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Veranstalter Tui, der für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent verlangt.

25.07.2017 UPDATE: 25.07.2017 17:06 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat Reiseveranstaltern erleichtert, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Die Unternehmen dürfen eine Forderung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen, entschieden die Karlsruher Richter. Die Vorinstanz hatte dies anders gesehen. Der Senat entschied damit bereits

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