Zirkus Knie: Die Stellungnahme von Peta

Wir dokumentieren die Veröffentlichung von PETA Deutschland e.V. zum Gastspiel des Zirkus Knie in Heidelberg

13.07.2015 UPDATE: 13.07.2015 20:38 Uhr 2 Minuten

Gastspielgenehmigung trotz Prozess wegen Tierquälerei: PETA kritisiert Stadtverwaltung Heidelberg für Zulassung des Zirkus Charles Knie
 
Richtungsweisendes Urteil gibt Kommunen Handlungsspielraum für Wildtierverbot
 
Heidelberg / Stuttgart, 13. Juli 2015 – Der für seine rücksichtslose Tierhaltung bekannte Zirkus Charles Knie gastiert ab morgen in Heidelberg. PETA Deutschland e.V. übt nun scharfe Kritik an der Stadtverwaltung für die Erteilung einer Gastspielgenehmigung. Der Elefantenhalter des Zirkus, Ricardo Errani, wurde erst vor wenigen Wochen vor dem Amtsgericht Darmstadt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldbuße verurteilt.[1] Hintergrund der Verhandlung ist die auch durch die Tierrechtsorganisation beim Zirkus Charles Knie dokumentierte und angezeigte Praxis, die Elefanten zwischen den häufigen Ortswechseln bis zu 16 Stunden auf den engen LKW-Transportern zu belassen – eine Tortur für die sensiblen Rüsseltiere. Zudem werden die Elefanten während den Gastspielen jede Nacht an zwei Beinen im Stallzelt fixiert. Diese tierquälerischen Praktiken bei Zirkus Charles Knie sind seit Jahren öffentlich bekannt. PETA appellierte in einem Schreiben an die Stadtverwaltung und den Stadtrat, ein kommunales Wildtierverbot zu beschließen und als ersten Schritt keine Zirkusse mehr zuzulassen, die bereits wegen Tierquälerei aktenkundig geworden sind.
 
"Die Stadtverwaltung sollte den Vertrag mit dem Zirkusunternehmen sofort kündigen. Das Amtsgericht Darmstadt hat den Elefantenhalter wegen Tierquälerei zur Rechenschaft gezogen – damit wird die Auffassung von PETA nochmals bestätigt, dass die langen Stand- und Transportzeiten auf dem LKW erhebliches Leiden für die Elefanten bedeuten", so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA Deutschland e.V. "Immer mehr Kommunen lassen Unternehmen mit Wildtier-Dressuren gar nicht erst zu, daran hätte sich die Verwaltung in Heidelberg ein Beispiel nehmen sollen."
 
Dutzende Städte wie Köln, Erlangen oder Potsdam haben der Tierquälerei im Zirkus bereits eine Absage erteilt und Vermietungen von kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren ausgeschlossen. Ein neues erstinstanzliches Urteil des Verwaltungsgerichts München vom August 2014 bestätigte die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme (Az. M 7 K 13.2449).
PETA kritisierte Zirkus Charles Knie und seinen derzeitig angestellten Elefantentrainer Elvis Errani in der Vergangenheit wiederholt. Auf seiner letztjährigen Tournee besuchte das Schaustellerunternehmen in nur acht Monaten über 40 Städte – oftmals nur für drei Tage. Die hohe Frequenz an Ortswechseln und die damit einhergehenden langen Standzeiten auf Transportern bedeuten einen besonders rücksichtslosen Umgang mit den rund 100 Tieren des Betriebes. Insbesondere Wildtiere wie Elefanten, Tiger oder Seelöwen leiden nach Auffassung der Tierrechtsorganisation erheblich unter diesen Strapazen.
 
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod. Bezüglich exotischer Wildtierarten wie Elefanten, Tiger oder Affen spricht sich auch die Bundestierärztekammer sowie der Bundesrat für ein Verbot aus, ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Einer aktuellen repräsentativen FORSA-Umfrage vom Mai 2014 zufolge vertreten 82 % der Deutschen die Auffassung, dass Wildtiere nicht artgerecht im Zirkus gehalten werden können. 18 europäische Länder wie beispielsweise Belgien, Österreich und Griechenland haben bereits bestimmte oder alle Tierarten im Zirkus verboten. PETA übt in dem Zusammenhang scharfe Kritik an der CDU/CSU-Fraktion, die als einzige Partei im Bundestag ihre Zustimmung zu einem Wildtierverbot verweigert.
 
[1] Aktenzeichen 233 OWi 8200 Js 40305/13 AG Darmstadt

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