Hintergrundartikel Inklusion im Südwesten

29.05.2017 UPDATE: 29.05.2017 06:00 Uhr 22 Sekunden

Inklusion im Südwesten

Die 2006 von den UN verabschiedete Behindertenrechts-Konvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Sie anerkennt auch das Recht behinderter Menschen auf Bildung. Sie sollen gleichberechtigt daran teilhaben und dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Die grün-rote Vorgängerregierung im Südwesten hatte im Sommer 2015 einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht mit nicht-behinderten Schülern gesetzlich verankert. Die Eltern haben demnach ein Wahlrecht und können nach einer Beratung entscheiden, ob ihr behindertes Kind ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (ehemals Sonderschule) oder eine Regelschule besucht. Die Sonderschulpflicht entfällt.