Hintergrund: Sozialer Wohnungsbau
Sozialer Wohnungsbau bezeichnet den staatlich geförderten Wohnbau, insbesondere für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Markt decken können. Eine Sozialwohnung darf nur beziehen, wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Diesen erhält, wer die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt. Sozialwohnungen unterliegen zudem einer Mietpreisbindung, das heißt sie dürfen nur zu einer preisgebundenen Miete vermietet werden.