Hintergrund - "Verdi" bestreikt Evangelische Stadtmission

20.11.2014 UPDATE: 25.03.2013 20:43 Uhr 29 Sekunden

Hintergrund


Der "Dritte Weg" bezeichnet arbeitsrechtliche Regeln für Mitarbeiter von kirchennahen Einrichtungen. Basierend auf dem "Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht" der Weimarer Reichsverfassung von 1919 sieht dieser einige Sonderregelungen für konfessionelle Arbeitgeber vor.

Statt eines Betriebsrates gibt es eine Mitarbeitervertretung, die an betrieblichen Entscheidungen beteiligt ist, je zur Hälfte mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt ist und diese "einvernehmlich" gestaltet. Verdi kritisiert, dass hierbei das Streikrecht fehle und Gewerkschaften außen vor bleiben. Zudem würden Arbeitgeber die Sonderrechte ausnutzen, um niedrigere Löhne auszuhandeln, da sie keinen Arbeitskampf fürchten müssen. Das Bundesarbeitsgericht hat Streiks seit vier Monaten erlaubt.

Als zweiten Weg bezeichnet man die klassischen Tarifverhandlungen zwischen den Tarifparteien mit Streiks und Aussperrungen, als "ersten Weg", wenn Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitgeber allein festlegt. rl

(Anm.d.Red.: Gegen diese Hintergrund-Darstellung)