Hintergrund
So ist die Entschädigung für Mitglieder des Gemeinderats in Heilbronn geregelt: Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeinderats erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls eine Aufwandsentschädigung, bestehend aus einem Grundbetrag und Sitzungsgeldern. Der Grundbetrag beträgt monatlich 230 Euro. Für die Teilnahme an einer Sitzung des Gemeinderats, seiner Ausschüsse, der vom Gemeinderat gebildeten Gremien, an den vom Oberbürgermeister einberufenen Besprechungen des Ältestenrats sowie an Fraktionssitzungen erhalten die Stadträte ein Sitzungsgeld von 70 Euro. Fraktionsvorsitzenden bekommen 140 Euro. (bfk)