Schließung ist vom Tisch
Das Jazzhaus in der Leyergasse muss nicht geschlossen werden. Im Januar hatte das Regierungspräsidium die Stadt Heidelberg angewiesen, den Club in der Leyergasse dichtzumachen - dem Betreiberverein mit Wolfgang Graf an der Spitze wurde vorgeworfen, eine Gaststätte ohne Konzession zu betreiben. Graf beantragte einstweiligen Rechtsschutz, das Verwaltungsgericht Karlsruhe sollte klären, ob die Anordnung rechtens ist. So lange durfte das Jazzhaus weitermachen. Mittlerweile haben Stadt und Graf das Verfahren für erledigt erklärt. Das Verwaltungsgericht wird jetzt nur noch entscheiden, wer die Kosten tragen muss. Mit Grafs Ausscheiden aus dem Verein sei die Angelegenheit beendet, sagte ein Stadtsprecher der RNZ. Eine Gaststättenkonzession sei aber aus rechtlichen Gründen für das Kellergewölbe nicht möglich. Darum bleibt es bei der Konstruktion, die bisher auch praktiziert wurde: Wer im Jazzhaus ein Konzert besuchen möchte, muss dem Verein beitreten. Die Veranstaltungen sind dann quasi geschlossene Gesellschaften - und da kann ohne Konzession ausgeschenkt werden. ste