Hintergrund Inklusion an Schulen

09.02.2015 UPDATE: 09.02.2015 06:00 Uhr 31 Sekunden

Inklusion an Schulen

Die 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedete Behindertenrechts-Konvention ist 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Ihr Artikel 24 erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung soll dies Bildung auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen umfassen. Behinderte Menschen dürfen nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden.

Derzeit lernen 53 000 behinderte Schüler an Sonderschulen im Südwesten. Künftig haben sie die Wahl zwischen Sonder- oder allgemeiner Schule.

Der Begriff Inklusion leitet sich aus dem Lateinischen ab (lat. includere = einschließen, einbeziehen). Die grün-rote Landesregierung will einen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im gemeinsamen Unterricht mit nicht-behinderten Schülern gesetzlich verankern. Die Eltern sollen nach einer qualifizierten Beratung entscheiden können, ob ihre Kinder eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen, ohne Anrecht auf eine bestimmte Schule zu haben. Die bisher geltende Sonderschulpflicht entfällt. lsw