Hintergrund Haushalt Meckesheim

18.07.2017 UPDATE: 18.07.2017 06:00 Uhr 25 Sekunden

> Außer- und überplanmäßige Ausgaben sind diejenigen Kosten, für die die Verwaltung im Haushaltsplan keine Ermächtigung besitzt, diese tätigen zu können. Solche Ausgaben sind nur dann zulässig, "wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn die Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht", wie es in der Sitzungsvorlage hieß. Solche Ausgaben, die aber entweder von ihrem Umfang oder von ihrer Bedeutung her erheblich sind, müssen vom Gemeinderat abgesegnet werden, wie jüngst in Meckesheim geschehen. Der Bürgermeister kann übrigens außer- und überplanmäßige Ausgaben bis zu zehn Prozent der jeweiligen Maßnahme, höchstens aber bis zu 3000 Euro bewilligen. mare