Hintergrund
Als Mischgebiet ausgewiesen ist das frühere Fahrenkrug-Areal in der St. Ilgener Lessingstraße; bebaut ist es noch mit einer alten Gewerbehalle, zu der sich zwischenzeitlich auch ein Wohnhaus gesellte. In einem solchen Mischgebiet sind Gewerbe und Wohnen gleichberechtigt, keine dieser Nutzungsarten darf über alle Maßen dominieren.
In ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden soll dieses bisherige Mischgebiet. Die neue Nutzung dient dann vorwiegend dem Wohnen, lässt aber auch wohnverträgliches Gewerbe wie Praxen oder Büros zu.
Die Grundflächenzahl (GRZ) in dem noch existierenden Mischgebiet liegt bei 0,4. Das heißt, 40 Prozent der Grundfläche dürfen überbaut werden. Für bauliche Nebenanlagen wie Zufahrten oder Stellplätze darf in aller Regel diese Grundflächenzahl um bis zu 50 Prozent überschritten werden.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) in dem Mischgebiet liegt bei 0,8. Sie bezieht sich auf sogenannte Vollgeschosse, die zum überwiegenden Teil eine lichte Höhe von 2,30 Metern aufweisen und deutlich über dem Bodenniveau liegen. Der GFZ-Faktor bezieht sich auf die Grundflächenzahl und legt fest, wie viel Quadratmeter Nutzfläche durch das Bauen in die Höhe zulässig sind.
Die Trauf- und die Firsthöhe bestimmen die Bauhöhe und damit auch die bauliche Ausnutzung. Die Traufhöhe ist der Punkt, wo - gemessen vom Bauterrain aus - das hochgezogene Haus in das Dach übergeht. Die Firsthöhe definiert die maximale Höhe, die das Dach haben darf. Beim Fahrenkrug-Areal liegt die Traufhöhe 6,50 und die Firsthöhe 10,50 Metern. fre