Hintergrund "Antrag auf Ende der Debatte"

23.06.2017 UPDATE: 23.06.2017 06:00 Uhr 21 Sekunden

> Beim "Antrag auf Ende der Debatte" handelt es sich um einen Geschäftsordnungsantrag. Anträge zur Geschäftsordnung kann jeder Gemeinderat jederzeit stellen, so Hauptamtsleiterin Anke Steck. Den "Antrag auf Ende der Debatte" kann hingegen nur ein Gemeinderat stellen, der sich zuvor noch nicht zur Sache geäußert hat.

> Hatte jede Fraktion Gelegenheit, zur Sache zu sprechen, kann sich nur noch zum Geschäftsordnungsantrag geäußert werden, aber nicht mehr zu der Sache selbst.

> Wird der Antrag angenommen, ist die Debatte darüber beendet. Wird er hingegen abgelehnt, kann die Debatte fortgeführt werden.