Hintergrund
Die 2-Meter-Regel
Die sogenannte 2-Meter-Regel ist im Landeswaldgesetz Baden-Württemberg festgelegt. Dort heißt es in § 37 Absatz 3: "Das das Radfahren im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Radfahren auf Wegen unter 2 m Breite; die Forstbehörde kann Ausnahmen zulassen."
Petition zur Streichung der Regel
Ein Bündnis mehrerer Radsport- und Mountainbike-Verbände hat gemeinsam eine Petition gestartet, die Anfang Dezember an den Petitionsausschuss des Stuttgarter Landtags übergeben worden ist - mit mehr als 58.000 Unterschriften. In der Petition wird die ersatzlose Streichung der 2-Meter-Regel gefordert. Weiter heißt es: "Erreicht werden soll eine praxisnahe gesetzliche Regelung, die Radfahrer, insbesondere Mountainbiker, nicht diskriminiert und auf persönliche Verantwortung des Waldbesuchers, also vor allem gegenseitige Rücksichtnahme, setzt." Der Petitionsausschuss wird eine Stellungnahme der Landesregierung einholen und den Antragsteller anhören. Die Vorsitzende des Gremiums, Beate Böhlen (Grüne), hat angekündigt, dass der Ausschuss in spätestens zwei Monaten eine Stellungnahme abgeben wird.