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Ärztin klagt erfolgreich auf Löschung aus Bewertungsportal

Karlsruhe (dpa) - Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt. Ärzte können dort gegen Geld für sich werben - auch auf dem Profil nicht zahlender Ärzte. Die zahlenden Mediziner sind auf ihrem Profil hingegen vor Einblendungen der Konkurrenz geschützt.

20.02.2018 UPDATE: 20.02.2018 10:48 Uhr 19 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Kölner Hautärztin vollständig löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und gab der Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Die Hautärztin hatte ihr Persönlichkeitsrecht verletzt gesehen und fühlte sich durch das Geschäftsmodell von Jameda ungerecht behandelt. Ärzte können dort

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