Änderung des Urheberrechts für mehr Bücher in Blindenschrift
Berlin (dpa) - Blinde und sehbehinderte Menschen sollen einen besseren Zugang zu Literatur erhalten. Deshalb wird Betroffenen sowie Blindenbibliotheken jetzt das Recht eingeräumt, ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke herzustellen - also Hörbücher oder Bücher in Blindenschrift. Eine entsprechende Änderung des Urhebergesetzes hat der Bundestag am späten Abend verabschiedet.
Berlin (dpa) - Blinde und sehbehinderte Menschen sollen einen besseren Zugang zu Literatur erhalten. Deshalb wird Betroffenen sowie Blindenbibliotheken jetzt das Recht eingeräumt, ohne Zustimmung des Urhebers barrierefreie Kopien literarischer Werke herzustellen - also Hörbücher oder Bücher in Blindenschrift. Eine entsprechende Änderung des Urhebergesetzes hat der Bundestag am späten Abend
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+