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50+1-Regel: Keine Sondergenehmigung für Kind bei Hannover 96

Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind von Hannover 96 erhält von der Deutschen Fußball Liga keine Sondergenehmigung, die Anteilsmehrheit beim Bundesligisten übernehmen zu dürfen. Das DFL-Präsidium lehnte einen Antrag Kinds auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel ab.

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 12:08 Uhr 8 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Clubchef Martin Kind von Hannover 96 erhält von der Deutschen Fußball Liga keine Sondergenehmigung, die Anteilsmehrheit beim Bundesligisten übernehmen zu dürfen. Das DFL-Präsidium lehnte einen Antrag Kinds auf eine Ausnahmegenehmigung zur 50+1-Regel ab.

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