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50+1-Regel: DFL stellt Prüfantrag beim Bundeskartellamt

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Fußball Liga DFL hat nach der Ablehnung des Ausnahmeantrags von Hannovers Clubchef Martin Kind bei der sogenannten 50+1-Regel einen Prüfantrag beim Bundeskartellamt gestellt. Dieser Schritt solle allen Beteiligten Klarheit bringen, wird DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung zitiert. Die 50+1-Regelung besagt, dass ein Stammverein in den ausgegliederten Kapitalgesellschaften der Proficlubs die Stimm-Mehrheit behalten muss.

18.07.2018 UPDATE: 18.07.2018 13:38 Uhr 13 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Die Deutsche Fußball Liga DFL hat nach der Ablehnung des Ausnahmeantrags von Hannovers Clubchef Martin Kind bei der sogenannten 50+1-Regel einen Prüfantrag beim Bundeskartellamt gestellt. Dieser Schritt solle allen Beteiligten Klarheit bringen, wird DFL-Präsident Reinhard Rauball in einer Liga-Mitteilung zitiert. Die 50+1-Regelung besagt, dass ein Stammverein in den

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