Das Strafmaß für den Polizisten, der in Malsch im April letzten Jahres fahrlässig gehandelt haben soll, bleibt weiter offen. Weder der Geschädigte als Hauptzeuge noch Sachverständige waren zur Verhandlung geladen worden.
Wiesloch. (seb) Weder der Geschädigte als Hauptzeuge noch Sachverständige waren zur Verhandlung geladen worden. Das war der Grund für die Staatsanwaltschaft, gestern die Vertagung des Prozesses am Wieslocher Amtsgericht zu beantragen. Darin ging es darum, das Strafmaß für den Polizisten des Wieslocher Reviers festzusetzen, der wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt ist. Er wird für einen
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