Rauenberg. (aot) Im Mai 2012 hat der Landtag ein Gesetz zum Ausbau der Windenergie verabschiedet, dessen Ziel es ist, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent des Strombedarfs mit heimischer Windkraft abzudecken. Damit wurden die bestehenden "Wind-Regionalpläne" hinfällig, in denen geeignete wie auch Ausschlussflächen festgelegt waren. Nach der neuen Rechtslage sind Windenergieanlagen "privilegierte Anlagen im Außenbereich", die theoretisch überall errichtet werden können, allerdings gibt es Ausnahmen.
Naturschutzgebiete, EU-Vogelschutzgebiete, Bann- und Schonwald und Naturdenkmäler sind "Tabuzonen". Zu Wohnflächen sind mindestens 700 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 500 Meter Abstand zu halten, Straßen-, Hochspannungsleitungen und Bahnlinien müssen ebenfalls freigehalten werden. Eine große Schutzzone wird um den Segelflugplatz Malsch gezogen. Voraussetzung zum Betrieb einer Windanlage ist außerdem eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von über sechs Meter pro Sekunde. Die an einigen Stellen auf Rauenberger Gemarkung gemessenen fünf Meter gelten bestenfalls als "bedingt geeignet".
Der Gemeindeverwaltungsverband Rauenberg hat nun für die Gemeinden Rauenberg, Mühlhausen und Malsch eine Karte erstellen lassen, die unter diesen Bedingungen geeignete Gebiete ausweist. Für Rauenberg sind dies lediglich ein größeres Gebiet im Bereich Hochholz-Kapellenbruch an der Grenze zu Wiesloch-Frauenweiler (R1) und ein kleineres in der Nähe des Wieslocher Schwimmbades (R2).
Der Gemeinderat sprach die Empfehlung aus, das Gebiet R1 vollkommen aus der Planung herauszunehmen. Grund ist die Nähe zu Natur- und Landschaftschutzgebieten und zu Biotopen mit geschützten Vogelarten, auf die, neben dem Naturschutzbund NABU, auch die Stadt Wiesloch aufmerksam gemacht hatte. Für das Gebiet R2 wünscht man sich eine artenschutzrechtliche Überprüfung, ebenfalls soll überprüft werden, ob der notwendige Abstand zum dortigen Aussiedlerhof eingehalten wird.
Die Entscheidung trifft die Verbandsversammlung, in der allerdings die dorthin entsandten Gemeindevertreter weisungsgebunden sind.