Wiesloch. (aot) "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes freuen sich auf Ihren Anruf", ist auf der Homepage der Stadt Wiesloch nachzulesen. Immer wenn ein ausländischer Mitbürger eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung braucht oder verlängert haben will, einen Integrationskurs besuchen muss oder wenn er persönliche Gründe gegen eine drohende Abschiebung vorbringen will, muss er
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