Plus Region Wiesloch

Wer darf seine Gebäude anstrahlen, wer nicht?

Das Naturschutzgesetz untersagt es den Gemeinden, öffentliche Bauten anzuleuchten, mit Ausnahmen - Wie ist die Situation in der Region?

29.04.2021 UPDATE: 30.04.2021 06:00 Uhr 4 Minuten, 48 Sekunden
So strahlte der Trockenturm in Rauenberg (v.l.) noch Anfang der Woche. Auch das Dielheimer Rathause wurde, wie das Museum im Dörndl, dem alten Wehrturm in Wiesloch, beleuchtet. Zumindest für einen Teil der Gebäude ist Schluss mit atmosphärischem Fassadenlicht. Denn ein Paragraf im Naturschutzgesetz des Landes erlaubt diese nur im Ausnahmefall. Fotos: Pfeifer

Von Tobias Törkott

Region Wiesloch. Atmosphärisches Licht auf markanten Bauwerken: Zahlreiche Gebäude in der Region – wie beispielsweise der sogenannte Trockenturm in Rauenberg, das Museum im Dörndl in Wiesloch oder das historische Rathaus in Dielheim – werden angestrahlt. Genauer: Sie wurden angestrahlt. Denn das ist ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr erlaubt. Warum?

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