Falschgeld-Prozess endete mit Drogen-Urteil
Wegen Geldfälschung durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 24-Jährigen - Dabei fanden sie Amphetamin
Sinsheim/Waibstadt. (cbe) Angeklagt war er unter anderem wegen gemeinschaftlicher Geldfälschung - verurteilt wurde ein 24-Jähriger am Dienstag vor dem Amtsgericht jedoch wegen Drogenbesitzes. Der Fall stand in Verbindung mit einer Verhandlung im Januar: Damals war ein Freund des Verurteilten wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Denn besagter Freund hatte sich die Blüten im so genannten Darknet bestellt).
Von alledem habe er jedoch erst spät erfahren, sagte der junge Mann, der auf der Anklagebank saß. Und so bezahlte er zwei Mal mit einem falschen 50-Euro-Schein, den ihm sein Freund jeweils kurz zuvor gegeben hatte. Beim ersten Mal, im August 2016 beim Aldi in Waibstadt, nahm der Kassierer den Schein an. Dass es sich um eine Fälschung handelte, flog kurze Zeit später auf: Am Bahnhof wurden der 24-Jährige, sein mitangeklagter Halbbruder und eben jener Freund angetroffen. Der Angeklagte erklärte, zunächst an Zufall gedacht zu haben. Denn über sein kriminelles Treiben habe der Freund nichts verraten. Doch als sich der Vorfall nahezu identisch noch einmal im Rewe in Bad Schörnborn ereignete, sei ihm klar gewesen, "dass das kein Zufall sein kann". Auch sein Halbbruder fiel offenbar auf den Freund herein, als er mit einer Blüte an einer Tankstelle in Neckargemünd bezahlen wollte.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten, dass er nichts von dem Falschgeld gewusst habe. Zuvor hatte Kriminalhauptkommissar Detlef Bechtel einen der Scheine als "geeignet, um zu täuschen" bezeichnet. Das Verfahren zum Vorwurf der Geldfälschung wurde deshalb eingestellt.
Im Rahmen einer Durchsuchung wurden in der Wohnung des 24-Jährigen jedoch Drogen gefunden: über vier Gramm Amphetamin sowie eine kleine Menge Marihuana und Cannabis-Samen. Ein Drogenproblem habe er nicht, erklärte er nun vor Gericht. Das Amphetamin sei für ihn "wie Medizin". Denn er leide an ADHS, habe deshalb früher Ritalin genommen. Das Amphetamin habe für ihn fast die gleiche Wirkung.
Auch hier glaubte das Gericht dem Angeklagten. Zu seinen Lasten führte es allerdings ins Feld, dass er bereits etliche Einträge im Bundesstrafregister hat: mehrfach war er betrunken mit dem Auto unterwegs, Sachbeschädigung und Drogenhandel finden sich darin ebenfalls. So erhielt er bereits Jugendarrest und mehrere Geldstrafen. Sein Anwalt Sven Höppe setzte sich dafür ein, ihm noch einmal eine Chance zu geben und es bei einer Geldstrafe bewenden zu lassen. Staatsanwalt Christian Fuchs forderte dagegen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
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Der 24-Jährige erhielt letztlich vier Monate auf Bewährung. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, erhält einen Bewährungshelfer und muss zur Drogenberatung. "Wir haben uns für eine kurze Freiheitsstrafe entschieden, um über Bewährungsauflagen auf sie einwirken zu können", begründete Richterin Ellwanger das Urteil.