Prozess in Sinsheim

Angeklagter verkaufte Kokain an "Vertrauensperson" der Polizei

Kokainplatte in Shisha-Bar - Zwei Jahre und elf Monate Haft

27.11.2018 UPDATE: 28.11.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 4 Sekunden
Rauschgift
Symbolfoto: David Ebener/dpa

Sinsheim. (fro) Handel und Besitz von "harten Drogen" in geringen Mengen und gewerbsmäßig, dazu Körperverletzung: So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen einen 34-Jährigen vor dem Sinsheimer Amtsgericht. Im Sommer 2017 soll er in einer Shisha-Bar in der Neulandstraße Kokain in "extrem guter Qualität", wie die Richterin später erklärte, verkauft sowie den Konsum der Droge in den Räumlichkeiten ermöglicht haben. Er sei zudem der eigentliche Geschäftsführer des Etablissements gewesen, das seine Lebensgefährtin angemietet hat. Pech für den Angeklagten: Er verkaufte den Stoff an eine sogenannte "Vertrauensperson" der Polizei.

Diese hatte den Angeklagten in der Bar um Kokain gebeten. In drei Fällen innerhalb kurzer Abstände wurden die "Deals" dann vollzogen, dabei wurden rund zwölf Gramm Kokain verkauft. Dies bezeichnete der Staatsanwalt jedoch nur als "Spitze des Eisbergs".

Die Vertrauensperson der Polizei habe in einem Fall beobachtet, wie in einem Getränkelager Kokain von einer etwa 100 Gramm schweren Platte abgebrochen worden sei. Dass diese mittlerweile verschwunden sei, sei "ein Problem der Staatsanwaltschaft" und nicht das seines Mandaten, verkündete der Anwalt. Die Vertrauensperson habe zudem gemeinsam mit dem Angeklagten Kokain von einem separat verurteilten Täter in einem Sinsheimer Wettbüro gekauft.

Auch habe der Angeklagte den Verkauf von 50 Gramm Kokain zugesichert. Zu diesem Geschäft kam es jedoch nie, wohl weil die Menge nicht besorgt werden konnte, wie der Staatsanwalt vermutete. Einen ehemaligen Mitarbeiter habe der Angeklagte zudem in der Bar mit einem 30 Zentimeter langen Messer bedroht, dessen T-Shirt zerschnitten und ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Er soll sich abfällig über den Beschuldigten geäußert haben.

Nach einer längeren Überwachung des Handys des Angeklagten wurden Hausdurchsuchungen der Bar und der Wohnungen des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin angeordnet. Dabei stellte die Polizei dann mehrere Messer, darunter ein Bajonett, einen Teleskopschlagstock, ein Schuldnerbuch sowie eine Dose mit zwölf Haschisch-Keksen sicher.

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Schon zu Beginn des Prozesses einigten sich Staatsanwaltschaft, Gericht und der Anwalt des Angeklagten darauf, das Strafmaß zwischen zwei Jahren und neun Monaten bis drei Jahren und sechs Monaten festzulegen, sollte der Beschuldigte "glaubwürdig und vollständig" aussagen. Dies tat der Angeklagte dann auch über seinen Anwalt, der alle Punkte der Anklageschrift einräumte. Nur das im Tresor des Angeklagten gefundene Schuldnerbuch habe er von einer anderen Person zur Verwahrung erhalten. Diese versteuere ihre Geschäfte jedoch.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung verlas die Richterin die 19 Einträge des Angeklagten im Bundeszentralregister seit 2003, darunter Verkehrsdelikte, Körperverletzung, Betrug, Diebstahl und weitere Drogendelikte. Er sei zudem kokainabhängig, habe aufgrund einer arrangierten Ehe mit einer Landsfrau aus dem Irak, für die er "keine Gefühle" empfinden konnte, zwischen "zwei bis drei Gramm" Kokain täglich konsumiert, wie er sagte. "Ich wollte nie nach Hause gehen."

Aufgrund des Geständnisses konnte die Richterin dann die meisten der elf vorgeladenen Zeugen ungehört wieder entlassen. Lediglich zwei Polizisten sagten noch aus und bestätigten die Angaben der Staatsanwaltschaft. Das Urteil für den Angeklagten, der schon wegen des Handels mit Kokain und Marihuana in Haft sitzt, lautete zwei Jahre und elf Monate. Zugute hielt ihm die Richterin dabei, dass er nach der Haft eine Therapie beginnen wolle und geständig war. Zudem habe er dem Geschädigten dadurch erspart, vor Gericht erscheinen zu müssen. "Es ist besser, Sie bleiben in Haft, bis Sie in Therapie können", schloss die Richterin.

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