Bei mehr als 90 Gramm Marihuana griff die Polizei zu
In Fußfesseln betrat der Hauptangeklagte den Saal und behauptete, die Hälfte der Anklage sei gelogen - Gericht blieb unbeeindruckt
Sinsheim. (ij) Dass der Hauptangeklagte die Justizvollzugsanstalt verlassen kann, war von Anfang an eher unwahrscheinlich. Zu schwerwiegend die Anklage, zu "erdrückend die Beweislage", wie Staatsanwalt Christian Fuchs die Situation beurteilte. Dem Hauptangeklagten des Prozesses am Amtsgericht wurde vorgeworfen, gewerbsmäßigen, schwunghaften Handel mit Betäubungsmitteln mindestens im Zeitraum
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+