Der Bebauungsplan für die Diskothek E 2 ist zulässig, ausreichend Parkplätze sind vorhanden. Zwei Grundstückseigentümer aus der Nachbarschaft hatten dagegen beim Gericht in Mannheim Normenkontrollanträge eingebracht.
Eppingen/Mannheim. (guz) Noch steht den Gegnern der geplanten Diskothek E 2 der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen - vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim sind sie hingegen gescheitert: Der 3. Senat hat nach mündlicher Verhandlung am 27. März gestern die Normenkontrollanträge gegen die Stadt Eppingen abgewiesen, die zwei Grundstückseigentümer aus der Nachbarschaft
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