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Verwaltungsgericht lässt Eppinger Disko-Nachbarn abblitzen

Der Bebauungsplan für die Diskothek E 2 ist zulässig, ausreichend Parkplätze sind vorhanden. Zwei Grundstückseigentümer aus der Nachbarschaft hatten dagegen beim Gericht in Mannheim Normenkontrollanträge eingebracht.

03.04.2014 UPDATE: 03.04.2014 06:00 Uhr 1 Minute, 35 Sekunden
Nachdem die Normenkontrollanträge abgewiesen wurden, stehen die Türen für das künftige E 2 wieder weit offen. Bislang hatte das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht das Projekt deutlich verzögert. Foto: Guzy
Eppingen/Mannheim. (guz) Noch steht den Gegnern der geplanten Diskothek E 2 der Weg zum Bundesverwaltungsgericht offen - vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim sind sie hingegen gescheitert: Der 3. Senat hat nach mündlicher Verhandlung am 27. März gestern die Normenkontrollanträge gegen die Stadt Eppingen abgewiesen, die zwei Grundstückseigentümer aus der Nachbarschaft
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