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Schlechte Arbeit im Pferdehof aber keine Rohheit gegen Tiere

Sinsheim. Prozess gegen Eschelbacher wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz endet mit Freispruch. Nachweis der Tierquälerei nicht erbracht

19.07.2012 UPDATE: 19.07.2012 08:20 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Sinsheim. (mw) Die Tierärztin, die als Belastungszeugin aussagte, schüttelte den Kopf, als Richter Andre Merz das Urteil verkündete: Freispruch für den wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagten Mann aus Eschelbach. Nach über drei Stunden Verhandlung im Amtsgericht wurde das Kapitel vernachlässigte Versorgung und Betreuung der untergestellten Tiere im Pferdehof des Angeklagten
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