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Reichartshausen: Das Finanzamt will für den Ruhehain Umsatzsteuer

Vorerst werden die Bestattungsgebühren daher um 19 Prozent teurer - Die Gemeinde hat jedoch eine andere Rechtsauffassung

29.01.2015 UPDATE: 30.01.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 32 Sekunden

Die Finanzbehörde verlangt von der Gemeinde für ihre "unternehmerische Tätigkeit" mit dem Naturfriedhof Ruhehain jetzt Umsatzsteuer. Foto: Barth

Reichartshausen. (cba) "Da geht es um viel Geld", verdeutlichte Ernst Rimmler im Gemeinderat. Denn das Finanzamt erhebt nun Steueransprüche auf die kommunalen Einnahmen des Naturfriedhofs Ruhehain und verlangt Umsatzsteuer. Künftig müssen also alle, die einen Urnenbestattungsplatz reservieren möchten oder Angehörige, die die Bestattung eines Verstorbenen finanzieren, zu den Kosten, die die

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