Falls die 17 Kilometer lange Strecke zwischen Neckarbischofsheim-Nord und Hüffenhardt einmal stillgelegt werden sollte, übernimmt das Land Baden-Württemberg die dadurch entstehenden Folgekosten, wie etwa einen Abbau der Schienenstränge.
Neckarbischofsheim. (kel) Jetzt ist auch die letzte Vorbedingung der interkommunalen Finanzierungsvereinbarung für die Krebsbachtalbahn erfüllt: Falls die 17 Kilometer lange Strecke zwischen Neckarbischofsheim-Nord und Hüffenhardt einmal stillgelegt werden sollte, übernimmt das Land Baden-Württemberg die dadurch entstehenden Folgekosten, wie etwa einen Abbau der Schienenstränge. "In diesem
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