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Krematorium in Sinsheim-Reihen: Rücknahme der Baugenehmigung war rechtens

Das Verwaltungsgericht hat entschieden. Jetzt steht ein Schadenersatz-Streit auf dem Privatklageweg an.

12.02.2015 UPDATE: 13.02.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 27 Sekunden

Ein maroder Rohbau und ein zerschnittenes Tischtuch zwischen Stadt, Investor und Architekt sind alles, was vom Krematorium im Oberen Renngrund geblieben ist. Foto: Kegel

Von Tim Kegel

Sinsheim-Reihen. Das Krematorium im "Oberen Renngrund" dürfte nun endgültig Geschichte sein. Wie gestern bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage von Bauherr Claus Wiesenauer gegen die Rücknahme der Baugenehmigung durch die Stadt abgewiesen. Dies geschah schon am 17. September vergangenen Jahres - verschickt wurde das 13-seitige Urteil jedoch erst

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