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Klage abgewiesen: Die Flüchtlingsunterkunft in Waibstadt ist rechtens

Der Rhein-Neckar-Kreis darf in einem ehemaligen Seniorenheim in Waibstadt Flüchtlinge unterbringen - Das Karlsruher Verwaltungsgericht weist die Klagen von Nachbarn ab

17.12.2015 UPDATE: 18.12.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden

Waibstadter Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Altenheim in der Hauptstraße. Foto: Keller

Waibstadt/Rhein-Neckar. (sha/zg) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Klagen von Nachbarn gegen den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Waibstadt abgewiesen. Das ehemalige Seniorenheim und früher als Krankenhaus genutzte Gebäude darf vom Rhein-Neckar-Kreis also weiter als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden - seit Ende 2014 sind hier maximal 80 Menschen

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