Plus Zweibrücken/Haßloch

Tod im Holiday Park - Oberlandesgericht prüft Urteil

Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess im Juli hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern des getöteten Kindes Revision eingelegt.

21.02.2018 UPDATE: 21.02.2018 16:26 Uhr 51 Sekunden

Der Schalter, der über den Zustand der Eingangstür zu dem Karussell informiere, sei kaputt gewesen, sagte ein Elektrotechniker vor dem Amtsgericht. Foto: dpa

Zweibrücken. (dpa) Der Rechtsstreit um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park im pfälzischen Haßloch geht am 20. April vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken weiter. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess vor dem Landgericht Frankenthal im Juli hatten die Staatsanwaltschaft und die Eltern des getöteten Kindes Revision eingelegt.

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