Plus Stuttgarter Oberlandesgericht

Reststrafe von Ex-RAF-Terroristin Verena Becker erlassen

Bewährungsstrafe endet - Kein weiteres Zuschulden

20.04.2018 UPDATE: 20.04.2018 17:22 Uhr 34 Sekunden
Verena Becker. Foto: dpa

Stuttgart. (dpa-lsw) Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat der ehemaligen RAF-Terroristin Verena Becker (65) ihre Reststrafe von 430 Tagen erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Becker war 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zunächst zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2014 entschied das OLG dann unter Anrechnung anderer Strafen, die

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