Kreis muss Fahrtkosten für in Frankreich wohnende Schüler übernehmen
Gericht verwies auf eine Verordnung zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der EU.
Neustadt an der Weinstraße. (dpa) Der Kreis Südliche Weinstraße muss die Beförderungskosten zweier Schüler übernehmen, obwohl deren Familie jenseits der Grenze in Frankreich lebt. Das hat das Verwaltungsgericht in Neustadt/Weinstraße in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 2 K 1054/16.NW) entschieden.
Die 2000 und 2003 geborenen Schüler wohnen dem Gericht zufolge mit ihrer
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