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Neue Corona-Regeln

Das gilt in Baden-Württemberg ab dem 1. Dezember (Update)

Die CDU-Seite bremst allerdings und kritisiert viele ungeklärte Punkte in der Strategie.

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30.11.2020, 12:57 Uhr

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart

Stuttgart. Ergänzend zu den bisherigen Vorschriften hat die Landesregierung am Montag neue Corona-Bestimmungen erlassen. Die Maßnahmen basieren auf einer Vereinbarung der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom 25. November. In der aktualisierten Landes-Verordnung hat Baden-Württembergs Ministerrat sie umgesetzt und dabei teilweise verschärft. Auch außerhalb dieses Papiers hat das Kabinett neue Regelungen getroffen. Am Dienstag, 1. Dezember, treten alle in Kraft.

> Kontaktbeschränkungen: Für Kontakte im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit gilt: Es dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Sie dürfen aus höchstens zwei Haushalten stammen oder müssen Verwandte in gerader Linie sein; Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft inbegriffen. Die Fünf-Personen-Obergrenze gilt in jedem Fall. Kinder der jeweiligen Haushalte sind bis einschließlich 14 Jahre ausgenommen.

> Weihnachten und Silvester: Zu Weihnachten gibt es Lockerungen. In der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Die Anzahl der Haushalte ist in dieser Zeit nicht geregelt. Kinder der beteiligten Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind erneut ausgenommen. Zu Silvester und Neujahr gelten aber wieder die Beschränkungen aus dem restlichen Dezember. Hier geht die Landesregierung über den Bund-Länder-Beschluss hinaus. Die Landesregierung warnt zudem: "Ob eine solche Lockerung realisiert werden kann, hängt entscheidend von der weiteren Entwicklung des pandemischen Geschehens ab und wird Mitte Dezember 2020 geprüft und entschieden."

> Gastronomie und Hotels: Die bislang geschlossenen Einrichtungen bleiben zu, so auch in der Gastronomie. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur für notwendige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, dazu zählt Tourismus ausdrücklich nicht. Allerdings sind "in besonderen Härtefällen" Übernachtungen zu privaten Zwecken erlaubt. Die Kabinettsvorlage, die unserer Zeitung vorliegt, führt aus, dass private Übernachtungen in der Weihnachtszeit als besondere Härtefälle gelten können, die vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind.

> Geschäfte: Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, allerdings ist die Anzahl der erlaubten Kunden im Raum begrenzt. In Einzelhandelsbetrieben und Märkten mit geschlossenen Räumen, deren Verkaufsfläche kleiner ist als zehn Quadratmeter, darf sich höchstens ein Kunde aufhalten. Ab einer Verkaufsfläche von 801 Quadratmetern gilt: Auf einer Fläche von 800 Quadratmetern darf sich maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Auf der darüber hinausgehenden Fläche ist höchstens ein Kunde pro zwanzig Quadratmeter zulässig. Für den Lebensmitteleinzelhandel gilt Letzteres nicht: Wegen der besonderen Versorgungsfunktion bleibt dort ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.

> Skilifte: Dieser Bereich ist bislang noch nicht klar geregelt. Kanzlerin Merkel hat angekündigt, sich um eine europaweite Schließung der Skigebiete zu bemühen. Sollte das nicht gelingen, wird Baden-Württemberg selbst entscheiden müssen. Dem Vernehmen nach gibt es in Regierungskreisen die Tendenz, Skilifte zumindest zwischen Weihnachten und Silvester zu schließen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat das für sein Bundesland bereits angekündigt.

> Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt künftig auch im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie auf deren Parkflächen. Der Bund-Länder-Beschluss sieht Masken außerdem nicht mehr nur in stark frequentierten Innenstadtbereichen vor, sondern auch sonst an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Entsprechend erweitert Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Fußgängergebieten. Die zuständigen Behörden können sie auch auf stark frequentierte andere Wege ausdehnen, etwa Friedhof-, Kirch- und Schulwege. Zudem ist nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen gibt es am Arbeitsplatz oder beim Arbeiten, wenn kein Publikumsverkehr besteht und gleichzeitig gewährleistet ist, dass ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.

> Schulen: Diese Bestimmungen wird das Kultusministerium in einer gesonderten Verordnung erlassen. Sie sollte am Montagabend zusammen mit der Hotspot-Strategie in einer Sondersitzung des Lenkungskreises der Regierung erörtert werden. Jetzt schon klar ist: Auch über die Zuständigkeit des Kultusministeriums hinaus gilt künftig eine Maskenpflicht im Unterricht für auf der Grundschule aufbauenden Schulen, berufliche Schulen sowie sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sowohl in öffentlicher wie in freier Trägerschaft.

> Hotspot-Strategie: Das Sozialministerium kann den zuständigen Behörden zusätzliche Weisungen erteilen, wenn die Inzidenz 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche übersteigt und die Infektionslage als diffus bewertet wird. Dazu könnten weitere Geschäftsschließungen, Ausgangsbeschränkungen oder Wechselunterricht an Schulen gehören. Aufgrund des Zusammenhangs sollten Hotspot-Strategie und Schul-Verordnung am Montagabend in einer Sondersitzung des Lenkungskreises gemeinsam besprochen werden. Dabei wird es auch darum gehen, ob die Maßnahmen eher als Empfehlungen oder als Automatismen formuliert werden.

> Quarantäne: Im Normalfall dauert eine häusliche Quarantäne künftig nicht mehr vierzehn, sondern noch zehn Tage. Andere Bestimmungen zur Absonderung sind bereits am Samstag in Kraft getreten. So müssen sich Menschen, die mit dem neuen Coronavirus infiziert sind oder sein könnten, sofort in häusliche Quarantäne begeben und nicht erst nach einem Bescheid des Gesundheitsamtes. Diese Regel betrifft positiv getestete Personen, aber auch deren Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen der Kategorie I. Ob man zu dieser Kategorie gehört, entscheidet das Gesundheitsamt. Außerdem gilt die Bestimmung für Menschen mit typischen Symptomen (etwa Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinnes), sobald ein PCR-Test angeordnet oder durchgeführt wurde. Fällt der Test negativ aus, endet die Quarantäne automatisch. Wer positiv getestet wurde, hat die Pflicht, Haushaltsangehörige zu informieren. Diese müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben. Eine Ausnahme gilt für Haushaltsangehörige, die bereits einen positiven Test oder eine COVID-19-Erkrankung hinter sich haben und aktuell keine Symptome aufweisen.

Update: Montag, 30. November 2020, 17.57 Uhr


Stuttgart. (dpa-lsw) In Baden-Württemberg werden die Corona-Maßnahmen bereits unmittelbar nach den Weihnachtstagen wieder verschärft. Die grün-schwarze Landesregierung will die Kontaktbeschränkungen lediglich vom 23. bis zum 27. Dezember aufweichen, bestätigte ein Regierungssprecher am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Darauf habe sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) mit seinen Kabinettskollegen verständigt. Damit sind die Regeln in Baden-Württemberg schärfer als in vielen anderen Ländern.

Die Corona-Maßnahmen werden im Dezember bundesweit verschärft - außer in der Weihnachtszeit. Bund und Länder hatten sich vergangene Woche für Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt. Kretschmann war dieser Zeitraum allerdings angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen zu lang. Deshalb fällt die Phase der Lockerung hierzulande nun deutlich kürzer aus. Somit dürfen sich auch an Silvester nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen - wie im ganzen Dezember schon.

Derweil feilt das Sozialministerium an noch härteren Regeln für Hotspots im Land. Die Landesregierung arbeitet derzeit fieberhaft an Maßnahmen für Regionen, in denen die Pandemie völlig aus dem Ruder läuft und die Inzidenzwerte über 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche steigen. Ein Entwurf für einen Erlass des Gesundheitsministeriums, der der dpa vorliegt, sieht für diesen Fall allgemeine Ausgangsbeschränkungen vor. Die Bürger dürften ihre Wohnung dann nur noch "bei triftigen Gründen" verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche. Öffentlich wie privat darf sich dann zudem nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber 5 Personen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll nur nach vorherigem Antigen-Test oder mit FFP2-Maske erlaubt werden.

Mehrere Kreise in Baden-Württemberg liegen derzeit über der 200er-Marke - nach Stand vom Sonntagnachmittag sind es die Kreise Tuttlingen, Lörrach, Heilbronn, Mannheim, Pforzheim und der Schwarzwald-Baar-Kreis. Die landesweite Inzidenz lag bei 132,6.

Die CDU-Seite bremst allerdings bei den geplanten Hotspot-Maßnahmen. Sie kritisiert viele ungeklärte Punkte in der Strategie von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und hat juristische Bedenken mit Blick auf einige Formulierungen. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen seien zudem zu pauschal und weitgehend. Deshalb wird der Erlass auf Bitte der CDU noch nicht verabschiedet, sondern soll im Corona-Lenkungskreis der Regierung noch einmal besprochen werden. Die normalerweise am Mittwoch stattfindende Sitzung des Lenkungskreises wurde deshalb auf diesen Montag vorverlegt.

Von der Hotspotstrategie getrennt wollte die Landesregierung am Montag noch die neuen allgemeinen Corona-Regeln verkünden - also die Umsetzung der Beschlüsse von Bund und Ländern durch das Land. In Kraft treten soll die neue Verordnung nach Angaben des Staatsministeriums am Dienstag.

Wann genau es wie bei sehr hohen Inzidenzen zu Wechselunterricht an Schulen kommt, blieb zunächst noch unklar. Das will das Kultusministerium in einer eigenen Verordnung klären. Bei dem Punkt gab es zuletzt deutliche Differenzen zwischen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne)und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Kretschmann hatte bereits angekündigt, dass in Hotspots Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden sollen. Eisenmann nannte Wechselunterricht hingegen einen "existenziellen Fehler" und warnte vor Betreuungs- und Organisationsproblemen.

An anderer Stelle gibt sich das Land allerdings lockerer als der Bund. Über die Weihnachtstage sollen Hotelübernachtungen für Familienbesuche in Baden-Württemberg ermöglicht werden, teilte der Regierungssprecher mit. Auch Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen hatten angekündigt, über die Festtage Hotelübernachtungen für Familienbesuche zu erlauben - entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Pläne dieser Länder am Montag in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums kritisiert. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachteten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchten, begründete Merkel Teilnehmern zufolge ihre Kritik.

Der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga begrüßte allerdings den Schritt. Zwar sei die Wirtschaftlichkeit einer Betriebsöffnung für nur wenige Tage in den meisten Fällen nicht gegeben, sagte Verbandschef Fritz Engelhardt. "Uns geht es aber vor allem darum, dass wir unseren Gästen, die Familienbesuche über Weihnachten planen, klare und sichere Auskünfte geben können." Eine solche Planungsgrundlage wäre auch für die Gastronomiebetriebe dringend erforderlich.

Auch Tourismusminister Guido Wolf (CDU) nannte die Hotelöffnung für Familien über die Festtage richtig. "Aus meiner Sicht sind separate Übernachtungen in Hotels sicherer als Übernachtungen mit mehreren Personen in möglicherweise beengten Räumlichkeiten", betonte er.

Die FDP spricht hingegen von einer "Pseudo-Öffnung", die nicht weit genug gehe. "Eine Öffnung für vier Übernachtungen inmitten eines unbestimmten Lockdowns – wie soll das für Hotels attraktiv sein?", kritisierte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert. Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten wäre eine Öffnung für neun Übernachtungen möglich gewesen.


Sozialministerium plant scharfe Ausgangsbeschränkungen für Hotspots

Stuttgart. (dpa) Was passiert, wenn die Infektionszahlen in einer Region im Land völlig ausufern? Die Landesregierung arbeitet derzeit fieberhaft an einer Hotspot-Strategie für Inzidenzwerte über 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Ein Entwurf für einen entsprechenden Erlass des grün geführten Gesundheitsministeriums, der der dpa vorliegt, sieht für diesen Fall etwa allgemeine Ausgangsbeschränkungen vor.

Die Bürger dürften demnach ihre Wohnung nur noch "bei triftigen Gründen" verlassen, etwa für Job, Schule, Sport, Einkauf oder Arztbesuche. Öffentlich wie privat darf sich dann zudem nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, maximal aber 5 Personen. Der Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll nur nach vorherigem Antigentest oder mit FFP2-Maske erlaubt werden.

Mehrere Kreise in Baden-Württemberg liegen derzeit über der 200er-Marke - nach Stand vom Sonntagnachmittag etwa die Kreise Tuttlingen, Lörrach, Heilbronn, Mannheim und der Schwarzwald-Baar-Kreis.

Die CDU-Seite bremst allerdings. Sie kritisiert viele ungeklärte Punkte in der Strategie von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) und hat juristische Bedenken mit Blick auf einige Formulierungen. Die geplanten Ausgangsbeschränkungen seien zudem zu pauschal und weitgehend. Deshalb soll der Erlass auf Bitte der CDU noch nicht verabschiedet werden, sondern im Corona-Lenkungskreis der Regierung besprochen werden soll. Die Sitzung wurde deshalb auf diesen Montag vorverlegt.

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