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Aus dem versuchten Mord wurde gefährliche Körperverletzung

Landgericht Mosbach verurteilt 21-Jährigen zu drei Jahren Haft - Mit Schreckschusswaffe Bekannten attackiert - Tötungsabsicht fraglich

11.11.2019 UPDATE: 11.11.2019 15:00 Uhr 2 Minuten, 43 Sekunden

Am Landgericht wurde am Montag ein Fall verhandelt, bei dem auch nach dem Urteilspruch einige Fragen offen blieben. Foto: Schattauer

Von Heiko Schattauer

Mosbach. Am Ende blieben Fragen offen, Aussagen und Einschätzungen gingen auseinander: Ein 21-Jähriger wurde am Montag am Landgericht Mosbach wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt – er hatte im Juli 2019 einen Bekannten in seine Wohnung in Neckarelz gelockt und ihn mit einer Schreckschusswaffe

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