Leimen

Betrügerische Arbeitskolonne am Werk

Pflasterleger kassieren ab und liefern dilettantische Arbeit ab - Die Polizei warnt

13.03.2018 UPDATE: 13.03.2018 16:34 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Leimen. (pol/mare) Pfusch am Bau und abkassiert: Diese Masche wendet derzeit eine Arbeitskolonne in Leimen an. Das berichtet die Polizei und warnt vor den Arbeitern.

Aber der Reihe nach: In der letzten Woche bekam eine 55-jährige Leimenerin einen Werbeflyer für Pflasterarbeiten. Daraufhin gab sie solche Arbeiten auf ihrem Grundstück in Auftrag. Nachdem mit den Arbeiten begonnen wurde, verlangte ein "Vorarbeiter" für die Pflastersteine 4500 Euro. Die Frau gab ihm das Geld. Eine schriftliche Quittung beziehungsweise Nachweis über Zahlungen und die Beauftragung erhielt sie nach jetzigem Ermittlungsstand jedoch nicht.

Nachdem die "Vorarbeiten" an ihrem Grundstück beendet waren, kamen der Auftraggeberin aufgrund der dilettantischen Ausführung der Arbeiten Zweifel, worauf sie die Polizei Wiesloch verständigte. Die Arbeiten wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht fertiggestellt, vielmehr wurden Arbeitsgeräte und eine Baustelle hinterlassen. Einen Gegenwert zu den 4500 Euro erhielt die Leimenerin nicht. Die Ermittlungen in dieser Sache übernahm die Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Mannheim.

Die Polizei geht davon aus, dass sich derartige Arbeitskolonnen weitere Opfer suchen. Daher warnt die Polizei generell vor Haustürgeschäften und gibt Tipps:

- Die reisenden Arbeiterkolonen sind meist mit Fahrzeugen mit britischen oder französischen Zulassungen unterwegs

- Bei Arbeitskolonnen handelt es sich oftmals um Betrüger, die gewerberechtlich nicht gemeldet sind

- Die Arbeiten werden nicht fachgerecht ausgeführt und sind qualitativ minderwertig

- Nach Abschluss der Arbeiten schrecken die zumeist sehr kräftigen und stets mit mehreren Personen auftretenden Arbeiter auch vor Gewaltandrohungen nicht zurück, wenn die geforderte Summe nicht unverzüglich bezahlt wird

- Diese "Unternehmen" hinterziehen Steuern, führen keine Sozialversicherungsbeiträge ab und verletzen handwerks- und gewerberechtliche Vorschriften

- Auftraggeber solcher Arbeiten haben weder Vertrag noch Garantieansprüche, selbst wenn die Arbeiten mit minderwertigem Material ausgeführt wurden und erhebliche Mängel aufweisen

- Wer solchen "Schwarzarbeitern" einen Auftrag erteilt, kann sich dadurch selbst strafbar machen

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.