Plus Heidelberger Anwalt klagte

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wahlrecht ab 16

Jugendliche dürfen bei Kommunalwahlen früher ran - Kläger kündigt Verfassungsbeschwerde an

13.06.2018 UPDATE: 13.06.2018 16:54 Uhr 56 Sekunden

Symbolfoto: dpa

Heidelberg/Leipzig. (dpa-lsw) Eine auf 16 Jahre abgesenkte Altersgrenze für Kommunalwahlen ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Das herabgesetzte Wahlalter verstoße nicht gegen die Verfassung.

Bei Bundestagswahlen dürfen laut Grundgesetz zwar nur Volljährige mitentscheiden. Das sei aber nicht "maßstabsbildend" für andere Wahlen. Zudem

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.