Plus Gerichtsentscheidung

Flucht vor Militärdienst reicht nicht für Anerkennung als Flüchtling

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am Dienstag zu dieser Entscheidung gekommen.

11.05.2021 UPDATE: 11.05.2021 09:53 Uhr 29 Sekunden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Foto: Reinhard Lask

Mannheim. (dpa/lsw) Wenn syrische Asylbewerber nur deshalb ihr Land verlassen haben, weil sie nicht zum Militärdienst eingezogen werden wollen, reicht dies nach einer Entscheidung eines Gerichts nicht aus, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg hervor. Nur wenn der Betroffene zudem

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.