Flucht vor Militärdienst reicht nicht für Anerkennung als Flüchtling
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ist am Dienstag zu dieser Entscheidung gekommen.
Mannheim. (dpa/lsw) Wenn syrische Asylbewerber nur deshalb ihr Land verlassen haben, weil sie nicht zum Militärdienst eingezogen werden wollen, reicht dies nach einer Entscheidung eines Gerichts nicht aus, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg hervor. Nur wenn der Betroffene zudem
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