Corona-Bürgschaften für kleine Unternehmen kommen
Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Soloselbstständige können Antrag stellen
Stuttgart. (dpa/lsw) Vom kommenden Mittwoch an können Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Soloselbstständige Sofortbürgschaften des Landes beantragen, um die Corona-Krise zu bewältigen. Das hat der Wirtschaftsausschuss im Landtag beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. "Die Corona-Krise hat teilweise verheerende Folgen für die Unternehmen im Land.
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