Plus Baden-Württemberg

Corona-Bürgschaften für kleine Unternehmen kommen

Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Soloselbstständige können Antrag stellen

09.07.2020 UPDATE: 09.07.2020 12:11 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Stuttgart. (dpa/lsw) Vom kommenden Mittwoch an können Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Soloselbstständige Sofortbürgschaften des Landes beantragen, um die Corona-Krise zu bewältigen. Das hat der Wirtschaftsausschuss im Landtag beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. "Die Corona-Krise hat teilweise verheerende Folgen für die Unternehmen im Land.

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