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Arbeitgeber darf bei Quarantäne Impfstatus abfragen

Der Druck auf Ungeimpfte steigt. Müssen Beschäftigte als Kontaktperson in Quarantäne, müssen sie ihren Chefs über ihren Impfstatus Auskunft geben.

23.09.2021 UPDATE: 23.09.2021 17:27 Uhr 1 Minute, 24 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Stuttgart. (dpa/lsw) Ungeimpfte müssen in Deutschland damit rechnen, Verdienstausfälle wegen einer Corona-Quarantäne ab November nicht mehr ausgeglichen zu bekommen - aber dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigen in dem Fall überhaupt fragen, ob sie geimpft sind? Das Sozialministerium in Stuttgart stellte am Donnerstag klar, dass die Unternehmen das Recht haben dies zu erfragen. "Der Arbeitgeber

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