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REgeln

§ 2 Allgemeines

13.07.2018 UPDATE: 13.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden

§ 2 Allgemeines

> Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

> Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach dem entstehenden Reinigungsaufwand festgelegt wird.

> Behälter aus Glas,

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