Nikolaus-Lenau-Haus Leimen

Bußgeld vorerst vom Tisch (Update)

Nach Chaos um Corona-Tests: Amt entschuldigt sich bei Eltern

07.04.2021 UPDATE: 21.04.2021 20:00 Uhr 6 Minuten, 24 Sekunden
Steht im Zentrum der Diskussion: das Nikolaus-Lenau-Haus in der Fasanerie. Foto: Alex

Leimen. (lesa) Aufatmen im Nikolaus-Lenau-Haus: Die Eltern, die ihre Sprösslinge nach der Corona-bedingten Schließung der Kita nur einem Schnelltest unterzogen haben, müssen wohl keine Bußgelder fürchten. "Die bisherig durchgeführten Schnelltests müssen nicht wiederholt werden", teilte das Gesundheitsamt der Kita-Leitung mit. Elternbeiratsvorsitzender Osman Ata berichtet zudem von einem Anruf des Gesundheitsamts am Sonntag: "Man hat sich für die bisherigen Missverständnisse entschuldigt und gesagt, dass wir uns keine Sorgen machen müssen wegen eventueller Bußgelder."

Zur Erinnerung: Am 31. März wurde die Kita geschlossen, nachdem drei Infektionen mit einer Corona-Mutation entdeckt worden waren. Daraufhin wurde die Testung aller Kinder angeordnet. Die Art des Tests war aber nicht näher definiert. Zahlreiche Eltern ließen ihre Kinder mit einem Schnelltest testen, andere verweigerten den Test komplett. Weil aber unklar war, ob Gesundheitsamt oder Stadt Leimen als Kita-Träger zuständig für die Umsetzung der Anordnung sind, war es zu Verwirrung gekommen. Am ersten Öffnungstag durften schließlich auch ungetestete Kinder in die Kita kommen. Eine Selbstauskunft war freiwillig. Deren Rücklauf wurde an das Gesundheitsamt weitergegeben.

Und wie geht es weiter? Sind Konsequenzen nun auch für Eltern ungetesteter Kinder vom Tisch? Ist ein Schnelltest künftig in ähnlichen Fällen ausreichend? "Die aktuelle Corona-Verordnung ,Absonderung’ in der ab 19. April gültigen Fassung erlaubt unter Paragraf 4a sowohl Schnell- als auch PCR-Tests", beantwortete Landkreis-Sprecher Ralph Adameit zumindest Letzteres. Weiteres wird wohl offen bleiben. Wegen der "aktuellen Infektionslage und der zeitkritischen Bearbeitung aktueller Fälle" wolle man den "Vorgang" nicht mehr kommentieren. "Die Personen, die es betrifft, sind ausreichend informiert", so Adameit.

Update: Mittwoch, 21. April 2021, 20.02 Uhr


Ohne PCR-Test droht ein Bußgeld

Das Nikolaus-Lenau-Haus wurde nach einem Corona-Ausbruch ganz geschlossen. Nach Verwirrung um Testpflicht nach Corona-Ausbruch schafft Landratsamt Klarheit

Von Sabrina Lehr

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Leimen. Sämtliche der rund 155 Kinder des Nikolaus-Lenau-Hauses hätten innerhalb der Corona-bedingten Schließungszeit einen PCR-Test machen müssen. Das teilte das Gesundheitsamt auf RNZ-Nachfrage mit. Wer die Anordnung nicht befolgte, muss mit Konsequenzen rechnen. "Die Zuwiderhandlung einer nachvollziehbaren Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.", teilte Ralph Adameit, Sprecher des Landratsamts, mit.

Der Haken: Über die Art der Testung nach der Schließung wegen dreier aufgetretener Infektionen mit der Corona-Mutante B.1.1.7 hatte bislang unter Eltern und der Stadtverwaltung Unklarheit geherrscht. "Es war immer nur von ,Tests’ die Rede", so Stadtsprecher Michael Ullrich, dem die Forderung nach einem PCR-Test nicht bekannt war. Auch aus dem Schließungsbescheid, in dem die Testung der Kinder angeordnet wurde, ist deren Art nicht näher benannt. Die Folge: Unter den vorgenommenen Tests dürften zahlreiche Antigen-Schnelltests gewesen sein. Die genaue Anzahl ist ebenfalls nicht bekannt. Denn die Einrichtung hatte zwar – wie bereits berichtet – über eine "Elternerklärung" abgefragt, ob die Kinder negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Die Art der Testung spielte hier aber keine Rolle. Die Auskunft war überdies freiwillig.

"Etwa 80 Prozent der Kinder haben die Erklärung unterschrieben mitgebracht", fasst der Stadtsprecher den Rücklauf der "Elternerklärungen" zusammen. Die Zahl bezieht sich jedoch nur auf die am Donnerstag und Freitag anwesenden Kinder. Wie Ullrich weiter ausführte, wird die Einrichtung aktuell nur von 60 bis 70 Prozent der Kinder besucht. Bleiben also rund 20 Kinder, die nicht auf das Coronavirus getestet wurden – teils auch aus Unklarheit über die behördlichen Anweisungen, wie die RNZ vom Elternbeiratsvorsitzenden Osman Ata erfuhr.

Dass ungetestete Kinder am Donnerstag wieder in die Kita gingen, hatte schon früher in dieser Woche für Aufsehen gesorgt. Denn die in der Elternschaft umstrittene Entscheidung, dass alle symptomfreien Kinder unabhängig von erfolgten Tests wieder ins Nikolaus-Lenau-Haus kommen durften, hatte die Stadt Leimen als Träger der Kita getroffen. Vorangegangen war laut Michael Ullrich eine Anfrage an das Gesundheitsamt, wie mit ungetesteten Kindern zu verfahren sei. Die Entscheidung habe das Amt dem Kita-Träger – also der Stadt Leimen – übertragen.

Wer aber ist nun für die Kontrolle der Testpflicht zuständig? "Die eigentliche Kontrolle sollte durch die Einrichtung selbst erfolgen und in Form zum Beispiel von Listen an das Gesundheitsamt gesendet werden", erklärt Ralph Adameit. Und weiter: "Fälle, die eine Testung verweigern, werden in der Zuständigkeit des Gesundheitsamtes weiter bearbeitet." Hier wiederholt sich das Spiel: "Das war nicht bekannt", sagt Stadtsprecher Ullrich. Die geforderte Liste werde dennoch auf Basis der Elternerklärungen erstellt und entsprechend an das Gesundheitsamt weitergegeben. Was dann geschieht, bleibt abzuwarten.

Klar scheint jedoch: Der Ärger ist wohl noch nicht vorbei.

Update: Freitag, 16. April 2021, 20.47 Uhr


Ruhiger Start nach Chaos um Testpflicht Leimen-St. Ilgen. (lesa) "Ruhig" und "strukturiert" sei am gestrigen Donnerstag der erste Öffnungstag des Nikolaus-Lenau-Hauses nach der Corona-bedingten Schließung verlaufen. Das teilten Stadtsprecher Michael Ullrich und Elternbeiratsvorsitzender Osman Ata auf Anfrage mit. "Mir ist nicht bekannt, dass es Probleme gegeben hätte", so Ullrich. Ata berichtet zwar von Eltern, die aus Unsicherheit über die nicht vorgenommene Testung einiger Kinder ihre Sprösslinge nicht in die Kita gebracht hätten. "Es gab aber auch viele Eltern, die nicht verunsichert sind", so der Elternbeiratsvorsitzende, der seine neutrale Position betont.

Die Kita hatte am 31. März vom Gesundheitsamt den Schließungsbescheid erhalten, nachdem bekanntlich drei Kinder positiv auf die Corona-Mutante B.1.1.7 getestet worden waren. Der im selben Bescheid angeordneten Testung der rund 155 Kinder hatten sich Teile der Elternschaft widersetzt. Im darauffolgenden Zuständigkeiten-Chaos hatte die Kita zwar über eine "Elternerklärung" abgefragt, ob Kinder getestet wurden. Deren Abgabe war jedoch freiwillig; auch ungetestete Kinder durften in die Kita gehen. Denn laut Ullrich delegierte das Gesundheitsamt die Entscheidung über die Abweisung dieser Kinder an den Träger – also die Stadt Leimen. Die Kontrolle der Testpflicht aber liege beim Gesundheitsamt.

Osman Ata berichtet indes, dass es sich bei den Eltern, die der Testanordnung nicht nachkamen, nicht nur um grundsätzliche Testverweigerer handele. "Teils haben sie ihre Kinder nicht testen lassen, weil die Anweisung unklar war", sagt er. In der Anordnung waren weder Art und Weise der Testung noch eine Frist genannt. Auch eine individuelle Testaufforderung habe es wohl nicht gegeben.

Update: Donnerstag, 15. April 2021, 20.10 Uhr


Eine Testpflicht ohne Folgen

Leimen. (lesa) Zwei Wochen lang waren die Türen des Nikolaus-Lenau-Hauses nach der Corona-bedingten Schließung zu. Ruhig war es aber nicht hinter den Kita-Kulissen. Denn die Elternschaft ist vor der Rückkehr in den Normalbetrieb am heutigen Donnerstag vor allem eines: verunsichert. "Das Gesundheitsamt hat eine Testpflicht für die Kinder verordnet", erklärt Osman Ata, Elternbeiratsvorsitzender und Vater zweier Kinder im Nikolaus-Lenau-Haus, im Gespräch mit der RNZ. "Von vielen wurde das aber abgelehnt."

Eine Weigerung, die wohl ohne Konsequenz bleibt. Denn laut Ata liege die Kontrolle der Maßnahme bei der Stadt, die Trägerin der Kita ist. Vom Nikolaus-Lenau-Haus sei zu diesem Zweck zum Wochenbeginn eine "Elternerklärung" – eine Selbstauskunft über den Test der Kinder – an die Eltern versendet worden. "Auf Anfrage bei der Stadt hieß es, dass es den Eltern überlassen sei, ob sie die Erklärung ausfüllen oder nicht", sagt Ata. Was im Umkehrschluss bedeute: Ungetestete Kinder dürften trotzdem kommen. Das Gesundheitsamt wiederum habe laut Ata nach irritierten Nachfragen des Elternbeiratsvorsitzenden über die Kita-Leitung bestätigt, dass eine Testpflicht der Kinder bestehe. "Das passt nicht zusammen", ärgert er sich. "So machen sich staatliche Organe unglaubwürdig."

Die Testanordnung indes war Teil des offiziellen Schließungsbescheids, den das Gesundheitsamt nach dem Nachweis dreier Fälle einer Virus-Mutante am 31. März verhängte. Diesen leitete die Kita-Leitung noch am selben Tag an die Sorgeberechtigten der rund 155 Kinder weiter. Dabei blieb es: Persönliche Testanordnungen oder nähere Informationen, welche Form der Testung vorgenommen werden soll, hat weder Ata vom Gesundheitsamt für seine Kinder erhalten, noch sind sie ihm bei anderen bekannt.

Und wer ist nun zuständig? Diese Frage stellte sich auch die Leimener Stadtverwaltung, die sich beim Gesundheitsamt erkundigte, wie mit den Test-Unwilligen zu verfahren sei. "Dort hat man uns den Ball zurückgespielt", berichtet Stadtsprecher und stellvertretender Hauptamtsleiter Michael Ullrich. "Ob man die Kinder abweisen soll oder nicht, sei laut Gesundheitsamt Sache des Trägers." Ob die Testanordnung befolgt werde oder nicht, liege dagegen in der Verantwortung des Gesundheitsamtes. Eine entsprechende Nachfrage beim Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

"Die Kinder sollen mit einem Test kommen. Wer ohne Test kommt, wird aber nicht abgewiesen", fasst Ullrich das vorläufige Ende des Zuständigkeiten-Chaos zusammen. Getroffen sei die Entscheidung unter anderem wegen geimpfter Erzieher und Wochen "ohne Spielkameraden" für die Kinder. Die Kehrseite: die nun nicht mehr nur wegen der Pandemie, sondern auch wegen des Behördenchaos verunsicherten Eltern. Deren Sorge bringt Osman Ata auf den Punkt: "Viele fragen sich, ob sie ihr Kind in die Kita schicken sollen, wenn ungetestete Kinder sind."

Update: Mittwoch, 14. April 2021, 19.55 Uhr


Schließung nach Corona-Ausbruch sorgt für Verwunderung

Leimen. (cm) Kurz vor Ostern hatte es für die Eltern von Kindern des Nikolaus-Lenau-Hauses eine böse Überraschung gegeben. Sie mussten ihre Kleinen während des Betriebs abholen, da sich drei der zehn Kinder aus der Krippengruppe mit einer Mutante des Coronavirus infiziert hatten. Das Gesundheitsamt entschied daraufhin, dass die gesamte Einrichtung bis zum 14. April geschlossen bleiben muss – und nicht nur die betroffene Gruppe, die bereits zuvor unter Quarantäne stand. 155 Kinder besuchen insgesamt die Einrichtung.

Bei den Eltern sorgte diese Entscheidung für Verwunderung und Unverständnis, wie Petra Klemme berichtet. Die Leimenerin ist Mutter eines fünfjährigen Sohnes, der das Nikolaus-Lenau-Haus besucht. Es habe kein Kontakt zu der betroffenen Krippengruppe gegeben, berichtet sie. "Es ist uns allen ein Anliegen, dass geklärt wird, warum bei drei Covid-Fällen in der Krippengruppe, die ja durch ein Hygienekonzept von den anderen Gruppen getrennt sind, trotzdem die gesamte Einrichtung schließen muss", so Klemme. Zwei der drei Kinder hätten keine Symptome gezeigt und ein Kind sei lediglich leicht erkrankt. "Die Relation ist absolut nicht nachvollziehbar", meint Klemme. "Wir verstehen nicht, dass alle Kinder zu Hause bleiben müssen, wenn es lediglich eine Gruppe der Krippe betrifft." Keines der infizierten Kinder habe Kontakt zu anderen Gruppen gehabt.

Leimens Stadtsprecher Michael Ullrich betont, dass die Anordnung der Schließung nicht vorsorglich von Trägerseite erfolgte, also der Stadt Leimen, sondern durch das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Dieses habe den "Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung Nikolaus-Lenau-Haus Städtischer Kindergarten und Krippe" bis einschließlich 14. April untersagt. Ralph Adameit, Sprecher des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises, erklärt auf RNZ-Anfrage, dass die Einrichtung nach dem Nachweis von mindestens zwei Virusvarianten "gemäß der Vorgaben des Sozialministeriums des Landes Baden-Württemberg durch das Gesundheitsamt geschlossen" wurde.

Übrigens: Seit Karfreitag und bis zum kommenden Sonntag, 11. April, wäre das Nikolaus-Lenau-Haus ohnehin wegen Osterferien geschlossen gewesen. Es hätte also sowieso keine Betreuung gegeben.

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