In dieser bisherigen Werkhalle war die Aufstellung von Geldspielautomaten geplant – der Gemeinderat lehnte dies ab. Foto: Alex
Von Nicolas Lewe
Meckesheim. Manchen Gemeinderäten mag es wie ein Déjà-vu erschienen sein: Erneut hatte das Gremium in seiner jüngsten Sitzung über das Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung eines Anbaus sowie der Umnutzung einer Werkhalle in eine Spielhalle in der Petersbergstraße 8 zu entscheiden. Bereits beim Treffen des Gemeinderats im Juli 2020 waren die Umnutzungspläne für das momentan gewerblich genutzte Grundstück diskutiert worden. Das Ergebnis damals: Mit Verweis auf das Landesglücksspielgesetz wurde der Antrag des Bauherrn abgelehnt, der das Aufstellen von zwölf Geldspielautomaten auf einer Fläche von 150 Quadratmetern beinhaltet. Die Betriebszeiten sollten sich dem Antrag zufolge auch an Sonn- und Feiertagen auf 8 bis 24 Uhr belaufen.
Das Landesglücksspielgesetz sieht vor, dass zu einer bestehenden Einrichtung für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie einzuhalten ist. In diesem Radius befindet sich jedoch eine Einrichtung des Christlichen Vereins Junger Menschen (CVJM) Heidelberg. Im zwischenzeitlich zurückgezogenen Antrag vom Juli lag der Abstand noch bei 440 Metern, jetzt bezifferte Bauamtsleiter Andreas Fritz diesen mit 480 Metern. "Man nähert sich dem 500-Meter-Radius an", bemerkte Bürgermeister Maik Brandt hierzu und wies darauf hin, dass bei einer erneuten Ablehnung mit weiteren Anträgen in der Zukunft zu rechnen sei.
Wegen der Gesetzesvorgaben kam der Gemeinderat aber gar nicht umhin, den Plänen wieder eine Absage zu erteilen. "Müssen wir uns jetzt alle halbe Jahr wieder mit diesem Mist beschäftigen?", ärgerte sich Hans-Jürgen Moos (SPD). Wobei Brandt erklärte, dass der Antragsteller dieses Mal ein anderer gewesen sei als beim ersten Mal. Dies bewegte Inge Hanselmann (CDU) zu der Frage, ob es nicht möglich sei, den Bebauungsplan anzupassen, um Anträgen dieser Art von vorneherein den Nährboden abzugraben. Das wiederum halte er für "nicht sinnvoll", betonte Brandt, der die Gründe dafür aber nicht öffentlich kommunizieren wollte.
Für künftige Anträge die Umnutzung des Grundstücks betreffend gelte deshalb "neues Spiel, neues Glück". Auch, wenn die erneute einstimmige Ablehnung des Gemeinderats eigentlich als ein eindeutiges Signal gewertet werden könnte. Man habe zudem im Blick, so Brandt, dass die Betonmauer, die auf dem Grundstück errichtet wurde, "zu hoch und zu massiv" sei. "Es ist sehr schade, dass die Gutmütigkeit des Gemeinderats ausgenutzt wird", bedauerte Steffen Nahler (M2).
Und auch bei einem weiteren Bauantrag, dem Neubau eines Wohnhauses mit Garage in der Straße Alte Gärtnerei, fiel das Votum der Bürgervertreter einstimmig ablehnend aus. Hier sollte die laut Bebauungsplan vorgegebene Grundfläche um 31 Quadratmeter überschritten werden. "Wozu haben wir Bebauungspläne?", fragte Inge Hanselmann. Jürgen Köttig (MuM) forderte, die Überschreitung "zumindest auf eine einstellige Quadratmeterzahl" zu reduzieren, Hans-Jürgen Moos bezeichnete die Begeisterung seiner Fraktion als "überschaubar" und Steffen Nahler sah in diesem Fall ebenso die Grenzen der Großzügigkeit erreicht. Es dürfe nicht alles bis auf den letzten Quadratmeter zugepfercht werden.
Einhellige Zustimmung erhielt indes der Bauantrag für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport im Sonnenrain. Hier hatten die Räte ob der geplanten Dimensionen keine Bedenken